Fachanwalt




















Bei Ihren Fragen rund um das Kraftfahrzeug werden Sie betreut von Rechtsanwalt Philipp Greiner.

Rechtsanwalt Greiner ist seit 2002 als Anwalt zugelassen und seit 08.03.2013 Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Voraussetzung für die Verleihung der Befugnis die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen war der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Rechtsanwalt Greiner ist u. a. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Weitere Informationen zu Rechtsanwalt Greiner finden Sie unter:

www.kanzlei-greiner.de/anwaelte.html
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