Verkehrsunfall




















Ein Schwerpunkt des Verkehrsrecht ist die Regulierung von Verkehrsunfällen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Melden Sie mir mit dem nachfolgenden Button Ihren Unfall schnell und unkompliziert über schadenfix.de, die Plattform der Verkehrsanwälte. Nach Erhalt rufe ich Sie umgehend zurück.

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Oder aber Sie rufen mich einfach an unter 0911 / 27 411 712 und schildern mir Ihren Fall.

Nahezu fatal wäre es, auf die "gutgemeinten" Ratschläge der gegnerischen Versicherung zu hören, die Sie mit einer schnellen Schadensabwicklung und einem angeblichen "Rund-um-Paket", dem sog. Schadenmanagement, davon abhalten möchte, Ihren eigenen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Dabei haben die Versicherungen natürlich deren eigene wirtschaftliche Interessen im Auge und nicht Ihre.

Schließlich ist es die Versicherung, die zahlen soll.

Und das tun diese als Wirtschaftsunternehmen verständlicherweise nur in dem Maße, welches unumgänglich ist. Hierfür wird an verschiedenen Stellen versucht, Ihren Schadensersatz gering zu halten. Mögliche Ansprüche werden verschwiegen oder als nicht gerechtfertigt abgetan. Eine rechtlich umfassende Aufklärung findet nicht statt. Dies kann nur Ihr eigener Anwalt leisten. Er weiß auch, dass ein eigener Sachverständiger (nicht der von der Versicherung beauftragte) aufzusuchen ist und hilft Ihnen bei der Suche. In der Praxis kam es wohl auch noch nie vor, dass eine Versicherung im Falle einer Körperverletzung auf die Geltendmachung des sog. Haushaltsführungsschadens hingewiesen hat. Auch das Schmerzensgeld wird unter den Tisch fallengelassen oder in bei weitem nicht ausreichendem Umfang angeboten. Dies soll nur kurz veranschaulichen, dass ein eigentlich alltäglicher Sachverhalt wie ein Verkehrsunfall, der Hilfe eines eigenen Rechtsanwaltes bedarf. Denn nur Rechtsanwälte haben ausschließlich Ihr Interesse im Auge.

Was viele Autofahrer in der Situation eines Unfalles nicht wissen ist:

Im Falle der Haftung des Unfallgegners für den Unfall, hat dessen Versicherung auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts sowie Ihres Sachverständigen zu tragen.
Auch eine eigene Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Rechtsanwalts.

Aber auch bei streitiger Verursachung des Unfalls hilft Ihnen nicht die gegnerische Versicherung, sondern ausschließlich Ihr Verkehrsrechtsanwalt. Er beurteilt den Unfall anhand der Verkehrsregeln, der Beweislast und der Rechtsprechung. Verlassen Sie sich auch nicht darauf, dass der Unfallgegner die am Unfallort eingeräumte Schuld später noch gegenüber seiner Versicherung so einräumt. Zu häufig kommt es vor, dass der Unfallgegner zu Hause angekommen plötzlich seine Darstellung ändert, etwa um einer Rückstufung bei seiner Versicherung zu entgehen. Sichern Sie daher nam Unfallort bestenfalls Beweismaterial, machen Sie insbesondere Photos von den Schäden, bestensfalls von den Endpositionen der Fahrzeuge, und notieren Sie sich Zeugendaten.
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