Strafsachen




















Noch mehr als beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit gilt beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat der sprichwörtliche Satz:

 Ich sage nichts ohne meinen Anwalt!

Schließlich gilt der Grundsatz, dass man Ihnen die Straftat nachweisen muss. Immer wieder reden sich Beschuldigte jedoch unnötig um Kopf und Kragen im Glauben, den Vorwurf mit Ausführungen entkräften zu können. Damit spielen sie allerdings den Strafverfolgungsbehörden in die Karten und bereiten den Weg zur eigenen Überführung.

Häufige Verkehrsstraftaten sind:
  • Trunkenheit im Verkehr (Alkohol, Drogen)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Nötigung
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
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